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Elektrisches Fahren von Nutzfahrzeugen im Jahr 2025: Was sind die Vorteile?

Elektrisches Fahren wird immer beliebter, und das gilt auch für Firmenwagen. Auch im Jahr 2025 gibt es noch zahlreiche Angebote, die den Umstieg auf einen elektrischen Firmenwagen attraktiv machen. Werfen wir einen Blick auf die Möglichkeiten für Unternehmer.

Vorteile für Berufskraftfahrer

Für Geschäftsfahrer ist der niedrige Zuschlagssatz ein großer Vorteil. Im Jahr 2025 zahlen Sie für einen elektrischen Firmenwagen bis zu einem Listenwert von 30.000 € nur 17 % zusätzliche Steuer. Ab 2026 fällt dieser Vorteil vollständig weg, so dass 2025 ein gutes Jahr ist, um noch von diesem niedrigen Satz zu profitieren.

Steuerabzüge mit MIA und Vamil

Die Regierung bietet mehrere Möglichkeiten für den steuerlichen Investitionsabzug beim Kauf eines elektrischen Firmenwagens:

Umweltinvestitionsfreibetrag (MIA): Sie können bis zu 27 % der Investitionskosten von Ihrem Gewinn im Jahr 2025 abziehen, abhängig von der Umweltliste 2025, die am 1. Januar 2025 bekannt gegeben wird.

Zufällige Abschreibung von Umweltinvestitionen (Vamil): Ermöglicht Ihnen die willkürliche Abschreibung von 75 % der Investitionskosten.

Kleine Investitionszulage (KIA): Ermöglicht den Abzug eines Teils der Investitionskosten. Diese Regelungen können zusammen angewendet werden, um einen maximalen Nutzen zu erzielen.

BPM und Kfz-Steuer

Im Jahr 2025 zahlen Sie für einen Elektro-Pkw pauschal 667 € an BPM (Steuer für Personenkraftwagen und Kraftfahrzeuge). Für elektrische Firmenwagen gilt ein BPM-Satz von 74,41 € pro Gramm CO2/km. Darüber hinaus zahlen Sie für einen elektrischen Firmenwagen im Jahr 2025 nur 25 % der normalen Kfz-Steuer, d. h. Sie erhalten einen Nachlass von 75 %.

Subventionsregelung für emissionsfreie Firmenwagen (SEBA)

Der SEBA ist ein Zuschuss, den Unternehmer oder gemeinnützige Organisationen nutzen können, um einen emissionsfreien Firmenwagen zu kaufen oder finanziell zu leasen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Nettokatalogwert und der Größe Ihres Unternehmens. Außerdem gibt es einen Höchstbetrag von 5.000 € pro Firmenwagen. Bitte beachten Sie, dass der SEBA am 1. Januar 2025 ausläuft, stellen Sie also rechtzeitig einen Antrag auf diesen Zuschuss.

Kaufsubventionsprogramm für emissionsfreie Lkw (AanZet)

Für Unternehmen, die in emissionsfreie Lkw investieren, gibt es das AanZet-Subventionsprogramm. Diese Regelung bietet finanzielle Unterstützung für den Kauf von emissionsfreien Lastkraftwagen, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.

Lokale Subventionen und Vorteile

Neben den nationalen Regelungen gibt es auch lokale Subventionen und Vergünstigungen. Denken Sie an kostenlose Parkgenehmigungen, die Nutzung von Busspuren und andere Vorteile, die von der lokalen Politik abhängen. Es lohnt sich also, zu prüfen, was Ihre Gemeindeverwaltung zu bieten hat. Auch wenn einige Vergünstigungen in den nächsten Jahren auslaufen werden, gibt es weiterhin zahlreiche Programme, die das Fahren von elektrischen Nutzfahrzeugen attraktiv machen. Es lohnt sich, sich über die verfügbaren Subventionen und Steuervergünstigungen zu informieren. Auf diese Weise können Sie nicht nur einen Beitrag zu einer besseren Umwelt leisten, sondern auch Ihre Betriebskosten erheblich senken.