Es ist keine Überraschung mehr, dass Europa sich verpflichtet hat, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Bis 2050 sollen in der EU überhaupt keine Treibhausgase mehr ausgestoßen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden mehrere Vorschriften ausgearbeitet. Eine dieser Vorschriften betrifft Ladestationen für Elektroautos. Ab 2025 werden viele Unternehmen verpflichtet sein, Ladestationen auf ihren Parkplätzen aufzustellen. Sind Sie neugierig auf die aktuellen Vorschriften und was sich ab 2025 ändern wird? Lesen Sie weiter!
Aktuelle Vorschriften für Ladestationen
Diese Vorschriften gelten vor allem für Nichtwohngebäude, wie Schulen, Geschäfte, Fabriken und Krankenhäuser. Ab dem 10. März 2020 müssen Immobilien mit zehn oder mehr Parkplätzen über mindestens eine Ladestation verfügen. Außerdem muss für jeden fünften Parkplatz eine Ladeinfrastruktur vorhanden sein. Beachten Sie, dass diese Vorschriften nur für neue Geschäftsgebäude und bestehende Gebäude gelten, die umfassend renoviert werden. Wenn die Kosten für die Installation von Ladesäulen mehr als 7 % der gesamten Renovierungskosten betragen, gilt die Regel nicht.
Was wird sich ab 2025 ändern?
Ab 2025 wird die Anzahl der Parkplätze auf demselben Grundstück wie das Gebäude berücksichtigt. Gibt es mehr als 20 Parkplätze? Dann muss mindestens eine Ladestation installiert werden. Der Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass diese Verpflichtung für alle Gewerbegebäude gilt, auch für solche ohne Renovierungspläne.
Anforderungen für Ladesäulen
Wenn eine Ladesäule für Besucher zugänglich ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. So muss beispielsweise ein Typ-2-Anschluss vorhanden sein, um die Messgeräte zu sichern und die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.
Vorschriften entlang europäischer Straßen
Nicht nur für Unternehmen innerhalb Europas gelten Vorschriften. Auch entlang der europäischen Straßen werden Verpflichtungen eingeführt, um das elektrische Fahren zu fördern. Ab 2025 sollen alle 60 Kilometer Schnellladestationen installiert werden. Darüber hinaus müssen alle 120 Kilometer Ladestationen für Elektrobusse und -lastwagen installiert werden. Dadurch wird das elektrische Fahren für verschiedene Branchen attraktiver. Bis 2030 wird es auch Regeln für Wasserstofftankstellen geben; sie müssen dann alle 200 Kilometer verfügbar sein. Der Europäische Rat hat dies in einer speziellen Gesetzgebung festgelegt.
Herausforderungen für das Stromnetz
Elektrofahrzeuge werden immer mehr zur Normalität. In den Niederlanden sehen wir bereits, dass die Nachfrage nach Strom für das elektrische Fahren zunimmt, was an einigen Orten zu Problemen führt. Aufgrund der Energiewende und der Zunahme von Elektrofahrzeugen ist die Nachfrage nach Strom höher als das Netz bewältigen kann. Dies kann zu Überlastungen und Engpässen im Netz führen. Die Netzbetreiber in den Niederlanden suchen nach Lösungen für dieses Problem, über das wir oft in unseren Blogs schreiben.